PKV für Ärzte: Wann sie sich lohnt, wann nicht
Für die meisten Ärztinnen und Ärzte ohne Familie ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl: Du bekommst mehr Leistung für weniger Geld, weil dein Beitrag nicht am Einkommen hängt. Wenn du aber mehrere Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen absichern musst, Teilzeit planst oder relevante Vorerkrankungen hast, ist die gesetzliche Kasse oft die vernünftigere Entscheidung.
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Kurz gesagt
- Angestellte Ärzte dürfen wechseln, sobald das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über 77.400 Euro liegt (§ 6 SGB V, Stand 2026). Niedergelassene dürfen immer.
- Ärzte sind über ein Versorgungswerk abgesichert, nicht über die Deutsche Rentenversicherung. Das verändert die Rechnung für den Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand.
- „Ärztetarif" ist kein geschützter Begriff. Ein eigener, für Heilberufe gerechneter Tarif und ein bloßer Nachlass auf einen Normaltarif können gleich heißen.
- Teilzeit und Elternzeit sind kein Ausschlussgrund: Für die Elternzeit gibt es Tarife mit Beitragsbefreiung, und wer dauerhaft unter die Grenze fällt, kehrt regulär in die gesetzliche Kasse zurück. Eng wird es erst ab 55 (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Auf dieser Seite
Kannst du als Arzt in die PKV?
Das hängt ausschließlich daran, wie du arbeitest, nicht daran, dass du Arzt bist. Es gibt vier Konstellationen, und sie unterscheiden sich grundlegend.
Angestellt im Krankenhaus
Du brauchst ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (§ 6 SGB V). Wer diese Grenze überschreitet, wird versicherungsfrei und darf sich privat versichern. Warst du Ende 2002 bereits privat versichert, gilt für dich die besondere Grenze von 69.750 Euro.
Entscheidend ist das regelmäßige Entgelt. Laufendes Bruttogehalt und fest zugesagte Einmalzahlungen zählen mit, freiwillige Boni ohne Rechtsanspruch nicht. Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte ist ein Punkt besonders wichtig: Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste zählen mit, Überstundenvergütungen dagegen nicht. Das steht in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes vom 20. März 2019; die Einzelheiten stehen auf PKV als Assistenzarzt.
2027 wird der Zugang schwieriger. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 beschlossen, die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich anzuheben, zusätzlich zur jährlichen Anpassung. Der PKV-Verband schätzt den Wert für 2027 auf rund 84.483 Euro im Jahr; verbindlich wird er erst im Herbst per Rechtsverordnung festgelegt. Wer 2026 knapp unter der Grenze liegt, sollte wissen, dass sich der mögliche Wechselzeitpunkt dadurch spürbar nach hinten verschiebt.
Niedergelassen oder selbstständig
Für dich gilt keine Einkommensgrenze. Als selbstständig tätiger Arzt bist du nicht pflichtversichert und wählst frei zwischen privater und freiwillig gesetzlicher Versicherung. Das ist die komfortabelste Position, und zugleich die, in der die meisten Fehler passieren: Weil niemand dich zwingt, wird die Entscheidung oft nebenbei getroffen, meist im selben Quartal wie die Praxisfinanzierung.
Verbeamtet, etwa als Amtsarzt
Dann bekommst du Beihilfe von deinem Dienstherrn und versicherst nur den Rest privat. Das ist eine eigene Rechenwelt mit eigenen Tarifen, in der die übliche PKV-Kalkulation nicht greift. Welche Bemessungssätze gelten und warum das zweite Kind alles verschiebt, steht auf PKV als Amtsarzt.
Im Studium oder im Praktischen Jahr
Hier bist du in der Regel über die studentische Krankenversicherung pflichtversichert und kannst dich davon befreien lassen. Der Antrag ist nach § 8 Abs. 2 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen, und er wird nur wirksam, wenn du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Vor allem aber gilt der Satz: „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden." Was das für die Entscheidung im Studium bedeutet, steht auf PKV im Medizinstudium. Der Punkt ist hier nicht der Beitrag, sondern die Option: Ein Optionstarif aus dem Studium kann später den Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen, wenn du längst weißt, welche Vorerkrankungen du hast.
Warum du anders rechnen musst als andere Gutverdiener
Ein Ingenieur mit demselben Gehalt trifft eine andere Entscheidung als du, und zwar wegen der Altersvorsorge. Als Kammerberuf bist du Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk und lässt dich von der Rentenversicherungspflicht befreien (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Im Berufsleben spielt das für die Krankenversicherung keine Rolle. Im Ruhestand schon.
Zwei Punkte entscheiden dort über deinen Beitrag, und beide hängen daran, dass du nicht in der Deutschen Rentenversicherung bist:
- Der Zuschuss zur Krankenversicherung. Ob dein Versorgungswerk einen zahlt, steht in seiner Satzung, nicht im Gesetz. Eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht, und wer dir eine verkauft, hat deine Satzung nicht gelesen.
- Der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner. Wer dort hineinkommt, zahlt im Alter deutlich weniger als ein freiwillig gesetzlich Versicherter. Der Zugang hängt an einer Vorversicherungszeit in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V).
Wer stattdessen freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt, zahlt im Alter Beiträge nicht nur auf die Versorgungswerksrente, sondern auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Für Ärztinnen und Ärzte mit Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen ist das der Punkt, an dem die vermeintlich günstige gesetzliche Lösung teuer wird.
Das ist zu wichtig für einen Absatz auf der Startseite: Versorgungswerk und Krankenversicherung im Alter rechnet beide Wege durch.
Was ein Ärztetarif ist und was nicht
Zuerst das Wichtigste: „Ärztetarif" ist kein geschützter Begriff. Weder das Versicherungsaufsichtsgesetz noch die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung kennen ihn. Vorgeschrieben ist etwas anderes, nämlich dass die Prämie „getrennt für jeden Tarif" berechnet wird (§ 10 KVAV). Was ein Versicherer „Ärztetarif" nennt, ergibt sich also aus seinem Produkt und nicht aus dem Gesetz.
Gemeint ist im besten Fall ein eigener Tarif, dessen Beitrag auf Basis dieser Versichertengruppe gerechnet wird. Ärztinnen und Ärzte nehmen Leistungen statistisch anders in Anspruch als der Durchschnitt, und wer dafür eine eigene Rechnungsgrundlage führt, kann das im Beitrag abbilden.
Davon zu unterscheiden ist ein Nachlass auf einen Normaltarif. Er kann genauso beworben werden, ist aber etwas anderes: Ein Rabatt lässt sich leichter wieder einkassieren als eine Kalkulation, die von Anfang an auf deine Berufsgruppe gerechnet ist. Wer dir einen Ärztetarif anbietet, sollte dir erklären können, welcher von beiden Fällen vorliegt.
Worauf es bei der Auswahl tatsächlich ankommt, sind zwei Dinge, die nichts mit dem Namen des Tarifs zu tun haben: ob du über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus abgesichert bist, und wie die Beitragsrückerstattung gerechnet wird. Der Gebührenrahmen steht in § 5 GOÄ, der Weg darüber hinaus in § 2 GOÄ. Der zweite Punkt ist für dich anders zu bewerten als für andere: Wer selbst abrechnet, weiß, wie schnell eine Rechnung die eingesparte Rückerstattung übersteigt.
Was die PKV als Arzt kostet
Anders als in der gesetzlichen Kasse hängt dein Beitrag nicht am Einkommen. Er ergibt sich aus vier Größen: deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, dem gewählten Leistungsniveau und dem Selbstbehalt. Das Eintrittsalter ist dabei der Hebel, den du nur einmal in der Hand hältst.
Als Vergleichsanker taugt der Blick auf die gesetzliche Seite, weil die Zahlen dort feststehen. Stand 2026:
| Größe | Wert 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze | 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat) | § 223 SGB V |
| Allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 14,6 % + 2,9 % | § 241 SGB V |
| Pflegeversicherung, regulär / ohne Kinder ab 23 | 3,6 % / 4,2 % | § 55 SGB XI |
| GKV-Höchstbeitrag mit Kindern, inkl. Pflege | 1.226,44 €/Monat | rechnerisch |
| Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV | 613,22 €/Monat | § 257 SGB V, § 61 SGB XI |
Für dich als angestellten Arzt heißt das: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt dein GKV-Beitrag nicht weiter, aber du zahlst dauerhaft den Höchstbeitrag. In der PKV zahlst du stattdessen deinen individuell kalkulierten Beitrag, und dein Arbeitgeber gibt bis zu 613,22 Euro im Monat dazu.
Die vier Karrierestufen
Dieselbe Frage bekommt in jeder Phase eine andere Antwort. Deshalb hat jede Stufe eine eigene Seite statt eines Absatzes.
-
Assistenzarzt
Die Einkommensgrenze ist knapp, die Entscheidung trägt trotzdem Jahrzehnte. Dazu Familienplanung, Teilzeit und die Frage, wie lange du sie aufschieben solltest.
PKV als Assistenzarzt -
Facharzt und Oberarzt
Das Gehalt liegt klar über der Grenze, die gesetzliche Kasse ist auf Höchstbeitrag. Der späte Einstieg kostet allerdings dauerhaft mehr Beitrag.
PKV als Oberarzt -
Niederlassung
Freie Wahl ohne Einkommensgrenze, dafür zwei neue Themen: das richtig bemessene Krankentagegeld und die Absicherung der Praxis.
PKV für Niedergelassene -
Ruhestand
Versorgungswerk statt Rentenversicherung, Wegfall des Krankentagegelds, Beitragsentlastung. Die Weichen dafür stellst du 20 Jahre vorher.
Versorgungswerk und Alter
Wann ich dir von der PKV abrate
Ich verdiene an einem Abschluss und nicht daran, dass du bleibst, wo du bist. Trotzdem sind das die beiden Fälle, in denen ich in der Beratung regelmäßig abrate.
Familie mit einem Einkommen und mehreren Kindern
In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei drei Kindern und einem Alleinverdiener kippt die Rechnung fast immer, und zwar nicht knapp.
Relevante Vorerkrankungen
Was in der gesetzlichen Kasse keine Rolle spielt, wird in der PKV zum Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Die ehrliche Reihenfolge ist hier: erst anonyme Risikovoranfrage, dann entscheiden. Ein gestellter Antrag ist bei diesem Versicherer aktenkundig, mitsamt seinem Ergebnis. Wie das abläuft, steht auf Anonyme Risikovoranfrage.
Mehr dazu, inklusive der Fälle, die seltener vorkommen, steht auf Wann ich Ärzten von der PKV abrate.
Teilzeit und Elternzeit: der Fall, der besser ist als sein Ruf
Ein Einwand kommt in fast jedem Gespräch, und er stimmt nur zur Hälfte: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn dein Einkommen sinkt. Wer als Assistenzärztin mit 32 abschließt und mit 36 auf eine halbe Stelle geht, zahlt zunächst denselben Beitrag bei halbem Gehalt. Daraus folgt aber nicht, dass Teilzeit oder Elternzeit gegen die private Krankenversicherung sprechen. Für beide Situationen gibt es einen geordneten Weg.
Elternzeit: Beitragsbefreiung statt Beitragslast
Mehrere Versicherer bieten für die Elternzeit eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen, der Beitrag entfällt. Das ist kein Automatismus, sondern eine Tarifleistung, die im Bedingungswerk stehen muss. Genau deshalb gehört die Frage danach in das Gespräch vor dem Abschluss und nicht in die Woche vor der Geburt.
Dauerhafte Teilzeit: die Rückkehr ist der Normalfall
Wer durch Teilzeit dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird als Angestellter wieder versicherungspflichtig und kehrt in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg und keine Ausnahme, die man sich erkämpfen müsste. Erst ab 55 wird es eng: Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Für eine Entscheidung mit Anfang 30 spielt das keine Rolle.
Was bleibt, ist eine Planungsaufgabe, kein Ausschlussgrund: Wenn Teilzeit oder Elternzeit absehbar sind, gehören sie in die Tarifauswahl, damit die passende Regelung von Anfang an im Vertrag steht.
So läuft eine Beratung bei mir ab
30 Minuten, Video oder Telefon. Vorher brauche ich nichts von dir außer deiner beruflichen Situation und der Frage, die dich umtreibt. Keine Unterlagen, keine Gesundheitsdaten im ersten Gespräch.
Danach weißt du, ob dein Weg über die PKV führt oder nicht, welche Kriterien in deiner Lage zählen und was der nächste Schritt wäre. Wenn die Antwort lautet, dass du in der gesetzlichen Kasse besser aufgehoben bist, sage ich dir das und wir sind nach 30 Minuten fertig.
Termin oder NachrichtFür dich kostenlos. Ich bin Versicherungsmakler und werde über die Courtage des Versicherers vergütet, die im Beitrag enthalten ist. Auf Wunsch nenne ich dir die Höhe vor Antragstellung.
Häufige Fragen
Ab welchem Gehalt darf ich als angestellter Arzt in die PKV?
Entscheidend ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Wer regelmäßig darüber verdient, wird versicherungsfrei und darf wechseln. Für Ende 2002 bereits privat Versicherte gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro.
Brauche ich als niedergelassener Arzt eine Einkommensgrenze?
Nein. Als selbstständig tätiger Arzt bist du nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Du kannst unabhängig von deinem Einkommen zwischen PKV und freiwilliger gesetzlicher Versicherung wählen.
Zahlt mein Versorgungswerk einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Das hängt von der Satzung deines Versorgungswerks ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Anders als die Deutsche Rentenversicherung gegenüber Rentnern ist ein Versorgungswerk dazu nicht allgemein verpflichtet. Prüfe die Satzung deines eigenen Versorgungswerks, bevor du den Beitrag im Ruhestand kalkulierst.
Was ist ein Ärztetarif?
Ein gesondert für Heilberufe kalkulierter Tarif. Weil diese Berufsgruppe statistisch anders in Anspruch nimmt als der Durchschnitt, rechnen einige Versicherer sie eigens. Davon zu unterscheiden ist ein bloßer Nachlass auf einen Normaltarif, der denselben Namen tragen kann, aber anders funktioniert.
Was kostet die PKV für einen Arzt?
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsniveau und Selbstbehalt ab, nicht vom Einkommen. Als Vergleichsanker: Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.226,44 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung, der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei 613,22 Euro.
Kann ich als Arzt später wieder zurück in die gesetzliche Kasse?
Ja, unter klaren Voraussetzungen. Als Angestellter wirst du wieder versicherungspflichtig, wenn dein regelmäßiges Entgelt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, etwa bei Teilzeit. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Erst ab 55 versperrt § 6 Abs. 3a SGB V die Rückkehr, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst.
Was ist mit Elternzeit?
Mehrere Versicherer bieten für die Elternzeit eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an. Der Schutz bleibt bestehen, der Beitrag entfällt in dieser Zeit. Das ist eine Tarifleistung und kein Automatismus, sie muss also im Bedingungswerk stehen. Deshalb gehört die Frage danach vor den Abschluss.
Lohnt sich die PKV für Ärzte mit Familie?
Oft nicht. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein nicht berufstätiger Partner beitragsfrei mitversichert, in der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei mehreren Kindern und einem Alleinverdiener kippt die Rechnung regelmäßig zugunsten der gesetzlichen Kasse.
Quellen
- § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenzen
- § 223 SGB V, Beitragsbemessungsgrenze
- § 241 SGB V, allgemeiner Beitragssatz
- § 257 SGB V und § 61 SGB XI, Beitragszuschuss des Arbeitgebers
- § 55 SGB XI, Beitragssatz der Pflegeversicherung
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, Befreiung wegen Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
- § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, Krankenversicherung der Rentner
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026, Schätzung des PKV-Verbands zur Versicherungspflichtgrenze 2027
Alle Jahreswerte werden zentral gepflegt und jährlich geprüft. Stand dieser Seite: 2026.

Kai Stockschlaeder
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Partner der Verticus AG. Seit über 20 Jahren vergleiche ich die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sage dir auch, wenn die PKV nicht passt — damit du die Unterschiede wirklich verstehst und selbst entscheiden kannst.
Ich bin Vermittler, keine Verbraucherorganisation. Meine Vergütung läuft über die Courtage des Versicherers. Was hier steht, soll dir auch dann nützen, wenn du am Ende keinen Vertrag abschließt. Mehr über mich