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Ärztetarif: woran du einen echten erkennst

„Ärztetarif" ist kein geschützter Begriff. Kein Gesetz definiert ihn, und kein Versicherer muss eine Bedingung erfüllen, um ihn zu verwenden. Was dahintersteckt, entscheidet sich im Bedingungswerk, und dort vor allem an zwei Stellen: bei der Kalkulationsgrundlage und beim Umgang mit der Gebührenordnung.

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft: 16.09.2026

Kurz gesagt

  • Weder VAG noch KVAV kennen einen „Ärztetarif". Vorgeschrieben ist die getrennte Kalkulation je Tarif und je Beobachtungseinheit (§ 10 KVAV).
  • Der GOÄ-Rahmen reicht bis zum 3,5-fachen Satz, der Regelfall endet beim 2,3-fachen (§ 5 GOÄ).
  • Der eigentliche Knackpunkt ist nicht der Höchstsatz, sondern die Erstattung oberhalb davon nach einer Vereinbarung gemäß § 2 GOÄ.

Warum der Begriff nichts garantiert

Wenn ein Versicherer einen Tarif „Ärztetarif" nennt, ist das zunächst eine Produktbezeichnung, nicht mehr. Es gibt keine Legaldefinition, keine Mindestanforderung und keine Aufsichtsbehörde, die den Namen vergibt. Deshalb ist die Frage „ist das ein echter Ärztetarif?" auch nicht mit einem Blick auf den Namen zu beantworten.

Das ist keine Vermutung, sondern das Ergebnis eines Blicks ins Gesetz. Wer die einschlägigen Normen durchgeht, findet zur Berufsgruppe nichts.

Was die Aufsicht tatsächlich verlangt

§ 146 VAG schreibt für die substitutive Krankenversicherung die Kalkulation „nach Art der Lebensversicherung" vor, dazu die Alterungsrückstellung nach § 341f HGB. Zu Berufsgruppen sagt die Norm nichts. Konkreter wird die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, und auch dort geht es nicht um Berufe, sondern um Tarife:

„Die Prämienberechnung hat nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für jede versicherte Person altersabhängig getrennt für jeden Tarif" zu erfolgen, und „Jede Beobachtungseinheit eines Tarifs […] hat das Versicherungsunternehmen getrennt zu kalkulieren." (§ 10 KVAV)

Ergänzend verlangt § 6 KVAV, die Kopfschäden „für jeden Tarif in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten" zu ermitteln. Beruf oder Berufsgruppe kommen auch dort nicht vor. § 12 KVAV regelt, wann Tarife als gleichartig gelten, ebenfalls ohne Bezug auf Berufsgruppen.

Was daraus folgt: Ein Versicherer darf einen eigenen Tarif für Heilberufe auflegen und ihn getrennt kalkulieren. Er muss es nicht, und er darf denselben Namen auch für einen Nachlass auf einen bestehenden Tarif verwenden. Der Unterschied ist im Alltag spürbar: Ein eigener Tarif hat eine eigene Kalkulationsgrundlage, an der sich künftige Anpassungen bemessen. Ein Nachlass hängt am Normaltarif und lässt sich leichter wieder verändern.

Die Gebührenordnung und der Höchstsatz

Kein Thema wird in Arztgesprächen so oft verkürzt wie dieses. Die Gebührenordnung für Ärzte legt in § 5 GOÄ einen Rahmen fest:

Gebührenrahmen nach § 5 GOÄ.
LeistungenRahmenRegelsatz
allgemein1,0 bis 3,5-fach2,3-fach
Abschnitte A, E und O1,0 bis 2,5-fach1,8-fach
Nummer 437 und Abschnitt M (Labor)1,0 bis 1,3-fach1,15-fach

Über den Regelsatz hinaus darf abgerechnet werden, wenn „Besonderheiten der […] Bemessungskriterien dies rechtfertigen", also Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände der Ausführung. Das muss begründet werden.

Der eigentliche Punkt liegt darüber. Nach § 2 GOÄ kann „durch Vereinbarung […] eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden". Die Anforderungen sind streng: vor der Behandlung, nach persönlicher Absprache im Einzelfall, schriftlich, mit Leistung, Steigerungssatz und Betrag, dazu der Hinweis, „daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist". Für Notfall- und akute Schmerzbehandlungen sowie für die Abschnitte A, E, M und O ist sie ausgeschlossen.

Genau dieser Satz aus § 2 GOÄ ist die Stelle, an der ein Tarif sich beweist: Erstattet er auch, was über dem Höchstsatz vereinbart wurde? Wer sich nur den 3,5-fachen Satz zusichern lässt, hat die halbe Frage geklärt. Als Arzt weißt du besser als jeder Vermittler, wie oft eine Honorarvereinbarung in deinem Fachgebiet vorkommt.

Beitragsrückerstattung: zwei verschiedene Dinge

Der Begriff wird für zwei Sachverhalte verwendet, die wenig miteinander zu tun haben.

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bekommst du, wenn du in einem Jahr keine Rechnungen einreichst. Sie ist eine vertragliche Leistung des Tarifs. Für Ärztinnen und Ärzte hat sie eine eigene Logik: Wer selbst abrechnet, überblickt schneller als andere, ab welchem Rechnungsbetrag sich das Einreichen lohnt und ab wann man besser selbst zahlt.

Davon getrennt regelt § 150 VAG die Verwendung von Überschüssen, und zwar mit konkreten Zahlen. Gutzuschreiben sind 90 Prozent der Kapitalerträge, die über die rechnungsmäßige Verzinsung hinausgehen und auf die Alterungsrückstellung entfallen. Für Versicherte, die am Bilanzstichtag das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist ein Teil davon „für eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen"; die Mittel dienen der Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen. Ab dem 80. Lebensjahr sind nicht verbrauchte Mittel zur Prämiensenkung einzusetzen.

Acht Fragen an jeden Ärztetarif

Diese Liste ersetzt keinen Bedingungsvergleich, aber sie trennt in einem Gespräch schnell das Produkt vom Prospekt. Alle acht Fragen lassen sich mit einem Blick ins Bedingungswerk beantworten.

  1. Ist der Tarif eigens für Heilberufe kalkuliert, oder handelt es sich um einen Nachlass auf einen Normaltarif?
  2. Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der GOÄ?
  3. Erstattet er auch oberhalb, wenn eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ vorliegt, und in welcher Höhe?
  4. Gilt ein Primärarztprinzip, das den direkten Weg zum Facharzt einschränkt?
  5. Wie ist die Beitragsrückerstattung geregelt, und ab welchem Rechnungsbetrag lohnt das Einreichen rechnerisch nicht mehr?
  6. Ist ein Beitragsentlastungsbaustein vorgesehen, und ab wann wirkt er?
  7. Wie wird das Krankentagegeld bemessen, und passt die Karenzzeit zu deiner Situation?
  8. Was passiert bei Elternzeit, Teilzeit oder einer Unterbrechung der Tätigkeit?

Wer auf alle acht Fragen eine belegte Antwort aus dem Bedingungswerk bekommt, hat mehr über den Tarif erfahren als aus jedem Beitragsvergleich. Was der Beitrag selbst aussagt und was nicht, steht auf Was die PKV für Ärzte kostet.

Übersicht der Gesellschaften

Die folgende Übersicht nennt Gesellschaften, die einen eigenen, für Heilberufe gesondert kalkulierten Tarif führen. Sie ist alphabetisch sortiert und ausdrücklich keine Rangfolge. Beiträge, Tarifnamen und Bewertungen stehen hier bewusst nicht: Ein Beitrag ohne das zugehörige Bedingungswerk sagt nichts aus, und eine Reihenfolge nach Preis wäre irreführend.

Stand: September 2026. Grundlage ist ein Vergleich für einen 30-jährigen angestellten Arzt. Die Angaben werden jährlich geprüft.
Gesellschaft Eigener Ärztetarif Beitragsrückerstattung
Allianzjaja
AXAjaja
Barmeniajaja
DKVjaja
Halleschejaja
INTERjaja
LKHjaja
SDKjaja

Dass eine Gesellschaft hier steht, ist keine Empfehlung und sagt nichts über die Qualität des Bedingungswerks aus. Es bedeutet nur: Der Tarif ist für diese Berufsgruppe gerechnet, und eine Beitragsrückerstattung ist vorgesehen. Welcher davon zu dir passt, hängt von den acht Fragen oben ab und nicht von dieser Tabelle.

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Häufige Fragen

Ist „Ärztetarif" ein geschützter Begriff?

Nein. Weder das Versicherungsaufsichtsgesetz noch die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung kennen ihn. Vorgeschrieben ist etwas anderes: Die Prämienberechnung hat nach § 10 KVAV getrennt für jeden Tarif zu erfolgen, und jede Beobachtungseinheit eines Tarifs ist getrennt zu kalkulieren. Was ein Versicherer „Ärztetarif" nennt, ergibt sich also aus seinem Produkt und nicht aus dem Gesetz.

Was ist der Unterschied zu einem Berufsgruppennachlass?

Ein eigener Tarif wird auf Basis dieser Versichertengruppe gerechnet, ein Nachlass ist ein Abschlag auf einen Normaltarif. Beides kann gleich beworben werden. Der praktische Unterschied liegt darin, worauf sich künftige Beitragsanpassungen beziehen: auf die eigene Kalkulationsgrundlage oder auf die des Normaltarifs.

Was bedeutet der GOÄ-Höchstsatz?

Nach § 5 GOÄ bemisst sich die Gebühr zwischen dem Einfachen und dem 3,5-fachen des Gebührensatzes. In der Regel darf nur bis zum 2,3-fachen abgerechnet werden; darüber hinaus müssen Besonderheiten bei Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Ausführungsumständen dies rechtfertigen. Für die Abschnitte A, E und O gilt ein Rahmen bis zum 2,5-fachen mit Regelsatz 1,8, für Laborleistungen bis zum 1,3-fachen mit Regelsatz 1,15.

Kann über den Höchstsatz hinaus abgerechnet werden?

Ja, aber nur über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOÄ. Sie muss vor der Behandlung nach persönlicher Absprache im Einzelfall schriftlich getroffen werden, Leistung, Steigerungssatz und Betrag nennen und den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang erfolgt. Für Notfall- und akute Schmerzbehandlungen ist sie ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?

Zu unterscheiden sind zwei Dinge. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erhältst du, wenn du in einem Jahr keine Rechnungen einreichst; sie ist eine vertragliche Leistung. Davon getrennt regelt § 150 VAG die Weitergabe von Zinserträgen auf die Alterungsrückstellung, die ab dem 65. Lebensjahr als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung zur Begrenzung von Prämienerhöhungen dient.

Quellen

  • § 146 VAG, substitutive Krankenversicherung und Alterungsrückstellung
  • § 6 KVAV, Kopfschäden je Tarif und Alter
  • § 10 KVAV, getrennte Prämienberechnung je Tarif und Beobachtungseinheit
  • § 12 KVAV, Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz
  • § 5 GOÄ, Gebührenrahmen und Regelsatz
  • § 2 GOÄ, abweichende Vereinbarung
  • § 149 VAG, gesetzlicher Prämienzuschlag
  • § 150 VAG, Überschussverwendung und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Die Übersicht der Gesellschaften beruht auf einem Vergleich für einen 30-jährigen angestellten Arzt, Stand September 2026, und wird jährlich geprüft. Sie enthält bewusst keine Tarifnamen, keine Beiträge und keine Bewertungen.

Kai Stockschlaeder

Kai Stockschlaeder

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Partner der Verticus AG. Seit über 20 Jahren vergleiche ich die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sage dir auch, wenn die PKV nicht passt — damit du die Unterschiede wirklich verstehst und selbst entscheiden kannst.

Ich bin Vermittler, keine Verbraucherorganisation. Meine Vergütung läuft über die Courtage des Versicherers. Mehr über mich

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