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PKV für Ärzte

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Wann ich Ärzten von der PKV abrate

Ich werde über die Courtage des Versicherers vergütet und verdiene nichts daran, dass du bleibst, wo du bist. Trotzdem gibt es vier Fälle, in denen ich in der Beratung regelmäßig abrate. Sie hängen fast nie am Beitrag, sondern an der Familiensituation, am Gesundheitszustand oder daran, wie sicher dein Einkommen über der Grenze bleibt.

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand der Rechengrößen: 2026 · Zuletzt geprüft: 16.09.2026

Kurz gesagt

  • Alleinverdiener mit mehreren Kindern zahlen in der PKV für jede Person einen eigenen Beitrag. Das ist der häufigste Abratefall.
  • Die Hoffnung, die Kinder über den gesetzlich versicherten Partner mitlaufen zu lassen, scheitert bei Arztgehältern meist an § 10 Abs. 3 SGB V.
  • Relevante Vorerkrankungen gehören vor den Antrag in eine anonyme Voranfrage, nicht danach.
  • Teilzeit und Elternzeit sind kein Abrategrund. Warum, steht weiter unten.

Alleinverdiener mit mehreren Kindern

Das ist der Fall, in dem die Rechnung am deutlichsten kippt, und zwar unabhängig davon, wie gut der Tarif ist. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Bei drei Kindern und einem Partner ohne eigenes Einkommen stehen also vier zusätzliche Beiträge gegen null. Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.226,44 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung, und er deckt die ganze Familie ab. Fünf PKV-Verträge überschreiten diesen Betrag regelmäßig, auch wenn der einzelne Beitrag günstig aussieht.

Der Ausweg, der meistens keiner ist: Viele rechnen damit, die Kinder über den gesetzlich versicherten Partner mitzuversichern. Nach § 10 Abs. 3 SGB V geht das nicht, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. Bei einem Arztgehalt sind beide Bedingungen regelmäßig erfüllt.

Was das konkret bedeutet, hängt am Leistungsniveau der Kindertarife. Zahlen dazu stehen auf Was die PKV für Ärzte kostet, dort mit vollständigem Profil statt als Schätzung.

Relevante Vorerkrankungen

Was in der gesetzlichen Kasse keine Rolle spielt, entscheidet in der privaten über Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss wird eingepreist und bleibt es.

Deshalb gilt eine feste Reihenfolge: erst anonym anfragen, dann entscheiden, dann beantragen. Der Grund steht in § 19 VVG. Anzuzeigen sind die Gefahrumstände, nach denen der Versicherer „in Textform gefragt hat". Eine anonyme Voranfrage stellt diese Fragen nicht und löst die Anzeigepflicht deshalb nicht aus. Ein gestellter Antrag dagegen ist bei diesem Versicherer aktenkundig, mitsamt seinem Ergebnis.

Abraten heißt hier nicht: Ein Zuschlag ist immer ein Ausschlussgrund. Es heißt: Wenn mehrere Voranfragen Zuschläge oder Ausschlüsse ergeben, die genau den Bereich betreffen, in dem du Leistungen erwartest, ist die gesetzliche Kasse die ruhigere Entscheidung. Wie so eine Voranfrage abläuft und was passiert, wenn im Antrag etwas fehlt, steht auf Anonyme Risikovoranfrage.

Knapp über der Grenze, unsichere Perspektive

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr. Wer sie gerade eben überschreitet, darf wechseln. Ob er sollte, ist eine andere Frage: Fällt das regelmäßige Entgelt später wieder darunter, wird er als Angestellter wieder versicherungspflichtig.

Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte kommt 2027 ein Sondereffekt hinzu. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze beschlossen; der PKV-Verband schätzt den Wert auf rund 84.483 Euro, verbindlich wird er erst im Herbst per Rechtsverordnung. Wer 2026 knapp darüber liegt, sollte wissen, dass die Grenze sich deutlich nach oben bewegt.

Das ist kein Abratefall für jeden, der knapp über der Grenze liegt. Es ist einer für alle, deren Einkommen schwankt oder deren beruflicher Weg noch offen ist, etwa bei einem geplanten Wechsel in die Forschung oder in eine Teilzeitstelle. Was den Zeitpunkt sonst beeinflusst, steht auf PKV als Assistenzarzt.

Absehbarer Wechsel ins Ausland

Wer absehbar dauerhaft im Ausland arbeiten wird, sollte die private Krankenversicherung nicht ohne Not beginnen. Deutsche Verträge sind auf das deutsche Gesundheitssystem und die deutsche Gebührenordnung zugeschnitten; ein dauerhafter Auslandsaufenthalt wirft Fragen nach Geltungsbereich und Anwartschaft auf, die vor dem Abschluss geklärt gehören und nicht danach.

Für befristete Auslandsstationen in der Weiterbildung gilt das nicht in derselben Schärfe. Entscheidend ist, was im Bedingungswerk zum Geltungsbereich steht und ob eine Anwartschaftsversicherung vorgesehen ist.

Was kein Abrategrund ist

Ein Einwand kommt in fast jedem Gespräch und stimmt nur zur Hälfte: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn das Einkommen sinkt. Das ist richtig. Daraus folgt aber nicht, dass Teilzeit oder Elternzeit gegen die private Krankenversicherung sprechen.

Elternzeit: Mehrere Versicherer bieten eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an. Der Schutz läuft weiter, der Beitrag entfällt. Das ist kein Automatismus, sondern eine Tarifleistung, die im Bedingungswerk stehen muss, und genau deshalb gehört die Frage danach in das Gespräch vor dem Abschluss.

Dauerhafte Teilzeit: Wer dadurch unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird als Angestellter wieder versicherungspflichtig und kehrt in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg und keine Ausnahme, die man sich erkämpfen müsste. Eng wird es erst später: Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Für eine Entscheidung mit Anfang 30 spielt das keine Rolle.

Was bleibt, ist eine Planungsaufgabe und kein Ausschlussgrund: Wenn Teilzeit oder Elternzeit absehbar sind, gehören sie in die Tarifauswahl, damit die passende Regelung von Anfang an im Vertrag steht.

Ebenfalls kein Abrategrund, aber ein häufiges Missverständnis: dass man „nie wieder herauskommt". Als Angestellter unter der Grenze ist die Rückkehr der Normalfall; welche Fristen und Vorversicherungszeiten dabei gelten, steht auf Zurück in die GKV. Was dagegen tatsächlich eng wird, ist der Ruhestand: Die Krankenversicherung der Rentner setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraus, und die haben die meisten Ärztinnen und Ärzte nicht. Das steht ausführlich auf Versorgungswerk und Krankenversicherung im Alter.

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Häufige Fragen

Für welche Ärzte lohnt sich die PKV nicht?

Vor allem für Alleinverdiener mit mehreren Kindern, weil in der privaten Krankenversicherung jede Person einen eigenen Beitrag zahlt. Dazu kommen Ärztinnen und Ärzte mit relevanten Vorerkrankungen, solche knapp über der Einkommensgrenze mit unsicherer Perspektive, und alle, die absehbar dauerhaft ins Ausland gehen.

Können meine Kinder über meinen gesetzlich versicherten Partner mitversichert werden?

Nicht automatisch. Nach § 10 Abs. 3 SGB V sind Kinder nicht familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil. Bei einem Arztgehalt ist beides regelmäßig erfüllt.

Sind Teilzeit oder Elternzeit ein Grund gegen die PKV?

Nein. Für die Elternzeit bieten mehrere Versicherer eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an. Wer durch dauerhafte Teilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird wieder versicherungspflichtig und kehrt in die gesetzliche Kasse zurück; das ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Eng wird es erst ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Sie führen zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder zur Ablehnung. Deshalb gehört die anonyme Risikovoranfrage vor den Antrag. Nach § 19 VVG musst du die Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat; eine anonyme Voranfrage stellt diese Fragen nicht und löst die Anzeigepflicht deshalb nicht aus.

Komme ich später wieder aus der PKV heraus?

Als Angestellter ja, sobald dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres sperrt § 6 Abs. 3a SGB V diesen Weg, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst. Im Ruhestand ist die Krankenversicherung der Rentner für die meisten Ärzte keine Option, weil sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzt.

Quellen

  • § 10 Abs. 3 SGB V, Ausschluss der Familienversicherung bei privat versichertem Elternteil
  • § 19 VVG, vorvertragliche Anzeigepflicht und Fragen in Textform
  • § 6 SGB V, Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro)
  • § 6 Abs. 3a SGB V, Versicherungsfreiheit ab Vollendung des 55. Lebensjahres
  • § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, Krankenversicherung der Rentner
  • Gesetz vom 10.07.2026 zur außerordentlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze; Schätzung des PKV-Verbands für 2027

Auf dieser Seite stehen keine anonymisierten Mandantenfälle. Was hier als typisch beschrieben wird, ergibt sich aus den genannten Normen und den Rechengrößen 2026, nicht aus erfundenen Beispielen.

Kai Stockschlaeder

Kai Stockschlaeder

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Partner der Verticus AG. Seit über 20 Jahren vergleiche ich die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sage dir auch, wenn die PKV nicht passt — damit du die Unterschiede wirklich verstehst und selbst entscheiden kannst.

Ich bin Vermittler, keine Verbraucherorganisation. Meine Vergütung läuft über die Courtage des Versicherers. Mehr über mich

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