PKV als Assistenzarzt: Grenze, Zeitpunkt, Risiken
Als angestellter Assistenzarzt darfst du wechseln, sobald dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über 77.400 Euro liegt. Ob du es solltest, ist eine andere Frage: Der frühe Eintritt senkt deinen Beitrag für Jahrzehnte, und genau diese Jahrzehnte sind die Zeit, in der sich in einer Arztbiografie am meisten ändert.
Kurz gesagt
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (§ 6 SGB V).
- Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste zählen mit. Überstunden zählen nicht, feste Überstundenpauschalen dagegen schon.
- 2027 steigt die Grenze außerordentlich. Wer knapp darunter liegt, wartet danach länger.
- Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines Beitrags. Bei einem 30-Jährigen greift der gesetzliche Höchstzuschuss von 613,22 Euro in der Praxis nicht.
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Die Grenze und was hineinzählt
Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Versicherungsfrei wird, wessen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 SGB V). Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Für alle, die Ende 2002 bereits privat versichert waren, gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro.
Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte entscheidet sich die Frage selten am Grundgehalt, sondern an dem, was dazukommt. Und dafür gibt es klare Regeln. Die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 20. März 2019 formulieren den Maßstab so:
„Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 SGB IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden."
Bereitschaftsdienste zählen mit
Das ist der Punkt, an dem die Rechnung für viele kippt. Dasselbe Papier sagt ausdrücklich:
„Ferner sind Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste in die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts mit einzubeziehen (vgl. Urteile des BSG vom 9. Dezember 1981 – 12 RK 19/81 – USK 81288 und 12 RK 20/81 – USK 81301). Vergütungen für Überstunden gehören dagegen zu den unregelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außer Betracht zu [lassen]."
Praktisch heißt das: Deine vertraglich vereinbarten Bereitschaftsdienste können dich über die Grenze heben, obwohl das Grundgehalt darunter liegt. Überstunden können es nicht, es sei denn, sie werden als feste Pauschale regelmäßig zum laufenden Entgelt gezahlt. Dann zählen auch sie.
Variable Bestandteile bleiben außen vor, „unabhängig davon, ob sie individuell leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden", weil zum Zeitpunkt der Beurteilung ungewiss ist, ob und in welcher Höhe sie kommen.
Zur Rufbereitschaft sage ich hier bewusst nichts. Sie ist arbeitsrechtlich etwas anderes als der Bereitschaftsdienst, und das Papier des GKV-Spitzenverbandes behandelt sie nicht. Wer dir dazu eine schnelle Antwort gibt, rät.
Warum 2027 der Zeitpunkt schwieriger wird
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 beschlossen, die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich anzuheben, zusätzlich zur ohnehin jährlichen Anpassung. Der PKV-Verband schätzt den Wert für 2027 auf rund 84.483 Euro im Jahr. Verbindlich wird er erst im Herbst per Rechtsverordnung festgelegt, der Endwert steht also noch nicht fest.
Für dich heißt das: Wer 2026 knapp unter der Grenze liegt und auf die nächste Gehaltsstufe wartet, wartet 2027 auf eine deutlich höhere Hürde. Das ist kein Grund, eine Entscheidung zu erzwingen, aber ein Grund, sie nicht liegen zu lassen.
Was es als 30-Jähriger kostet
Anders als in der gesetzlichen Kasse hängt der Beitrag nicht am Einkommen, sondern an Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsniveau und Selbstbehalt. Für ein konkretes Profil sieht das so aus:
| Größe | Spanne über acht Anbieter |
|---|---|
| Monatsbeitrag gesamt | rund 652 bis 1.014 Euro |
| Dein Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss | rund 326 bis 507 Euro |
| Beitragsrückerstattung im ersten Jahr | rund 600 bis 2.235 Euro |
| Selbstbehalt | bei allen 0 Euro |
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, gedeckelt auf den Betrag, den er für einen gesetzlich Versicherten zahlen müsste. Dieser Höchstzuschuss liegt 2026 bei 613,22 Euro im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). In diesem Vergleich wird er in keinem einzigen Fall erreicht, denn die Hälfte des höchsten Beitrags liegt bei rund 507 Euro. Für einen 30-jährigen angestellten Arzt ist der Deckel also kein Thema.
Was diese Zahlen nicht sind: eine Empfehlung. Die Spanne von rund 360 Euro zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot erklärt sich über Leistungsunterschiede, nicht über Großzügigkeit. Wer nur auf den Beitrag schaut, vergleicht die falsche Zahl. Mehr dazu auf Was die PKV für Ärzte kostet.
Sofort wechseln oder warten?
Für den frühen Wechsel spricht ein einziges, aber gewichtiges Argument: das Eintrittsalter. Es wird in den Beitrag einkalkuliert und bleibt dir ein Leben lang erhalten. Wer mit 30 einsteigt, zahlt dauerhaft weniger als der, der mit 38 dieselbe Leistung kauft. Dazu kommt, dass ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent erhoben wird, der direkt in deine Alterungsrückstellung fließt (§ 149 VAG). Je früher du beginnst, desto länger arbeitet dieser Mechanismus für dich.
Gegen den frühen Wechsel spricht die Biografie. In der Weiterbildung ändert sich mehr als in jeder späteren Phase: Stellenwechsel, Promotion, Forschung, Teilzeit, Elternzeit, manchmal ein Jahr im Ausland. Jede dieser Veränderungen kann dazu führen, dass du die Einkommensgrenze wieder unterschreitest.
Teilzeit, Elternzeit, Ortswechsel
Der Ausgangspunkt stimmt: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn dein Einkommen sinkt. Wer als Assistenzärztin mit 32 abschließt und mit 36 auf eine halbe Stelle geht, zahlt zunächst denselben Beitrag bei halbem Gehalt. In der gesetzlichen Kasse wäre der Beitrag mitgesunken. Daraus wird gern ein Ausschlussgrund gemacht, und das ist er nicht.
Für die Elternzeit bieten mehrere Versicherer eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an. Der Schutz läuft weiter, der Beitrag entfällt. Das ist eine Tarifleistung und kein Automatismus, sie muss also im Bedingungswerk stehen. Wer Familienplanung vor sich hat, fragt danach vor dem Abschluss und nicht hinterher.
Bei dauerhafter Teilzeit fällst du unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wirst wieder versicherungspflichtig, kehrst also in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Eng wird es erst ab 55: Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Mit Mitte 30 ist das kein Thema.
Wenn Familienplanung ansteht, gehört sie in die Rechnung. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, in der privaten braucht jede Person einen eigenen Vertrag. Das ist der häufigste Grund, aus dem ich abrate, und er steht offen auf der Startseite.
Gesundheitsprüfung: die Reihenfolge zählt
Was in der gesetzlichen Kasse keine Rolle spielt, entscheidet in der privaten über Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Deshalb gilt eine feste Reihenfolge: erst anonym anfragen, dann entscheiden, dann beantragen. Der Grund steht in § 19 VVG: Anzeigen musst du die Gefahrumstände, nach denen der Versicherer „in Textform gefragt hat". Eine anonyme Voranfrage stellt diese Fragen nicht und löst die Anzeigepflicht deshalb nicht aus. Ein gestellter Antrag dagegen ist bei diesem Versicherer aktenkundig, mitsamt seinem Ergebnis. Wie eine Voranfrage abläuft und nach welchen Fristen die Rechte des Versicherers erlöschen, steht auf Anonyme Risikovoranfrage.
Wer bereits im Studium privat versichert war, sollte prüfen, ob ein Optionstarif besteht. Er kann einen späteren Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Und wer sich im Studium von der Versicherungspflicht befreien ließ, muss wissen: Nach § 8 Abs. 2 SGB V gilt „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden." Diese Entscheidung war endgültig.
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Häufige Fragen
Zählen Bereitschaftsdienste für die Einkommensgrenze?
Ja. Vergütungen für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste sind in die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts einzubeziehen. Das steht in den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes vom 20. März 2019, gestützt auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts von 1981. Überstundenvergütungen zählen dagegen nicht, weil sie zu den unregelmäßigen Entgeltbestandteilen gehören.
Ab welchem Gehalt darf ich als Assistenzarzt wechseln?
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Maßgeblich ist eine vorausschauende Betrachtung: Entscheidend ist, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt wird.
Was kostet die PKV für einen 30-jährigen angestellten Arzt?
In einem Vergleich von acht Anbietern für einen 30-jährigen angestellten Arzt mit vollem Schutz, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld und ohne Selbstbehalt lagen die Beiträge zwischen rund 652 und 1.014 Euro im Monat. Nach Arbeitgeberzuschuss blieben davon rund 326 bis 507 Euro. Stand Oktober 2026.
Sollte ich als Assistenzarzt sofort wechseln?
Nicht automatisch. Ein früher Eintritt senkt den Beitrag dauerhaft, weil das Eintrittsalter mitkalkuliert wird. Dagegen steht, dass sich in der Weiterbildung vieles ändern kann: Teilzeit, Elternzeit, ein Wechsel in die Forschung. Wer absehbar unter die Einkommensgrenze fällt, sollte die Entscheidung nicht erzwingen.
Was passiert bei Elternzeit oder Teilzeit?
Für die Elternzeit bieten mehrere Versicherer eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten an: Der Schutz läuft weiter, der Beitrag entfällt. Bei dauerhafter Teilzeit fällst du unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wirst wieder versicherungspflichtig, kehrst also in die gesetzliche Kasse zurück. Das ist der gesetzlich vorgesehene Weg. Eng wird es erst ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V.
Wird der Wechsel 2027 schwieriger?
Ja. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 beschlossen, die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich anzuheben. Der PKV-Verband schätzt den Wert für 2027 auf rund 84.483 Euro im Jahr; verbindlich wird er erst im Herbst per Rechtsverordnung festgelegt. Wer 2026 knapp unter der Grenze liegt, wartet damit spürbar länger.
Quellen
- § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenzen
- Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019, Abschnitte 2.1 bis 2.3
- § 14 Abs. 1 SGB IV, Arbeitsentgelt
- § 8 Abs. 2 SGB V, Befreiung von der Versicherungspflicht und ihre Unwiderruflichkeit
- § 257 SGB V und § 61 SGB XI, Beitragszuschuss des Arbeitgebers
- § 149 VAG, gesetzlicher Prämienzuschlag
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026, Schätzung des PKV-Verbands zur Grenze 2027
Die Beitragsspannen stammen aus einem Vergleich von acht Anbietern mit dem oben genannten Profil, Stand Oktober 2026. Jahreswerte werden zentral gepflegt und jährlich geprüft.

Kai Stockschlaeder
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Partner der Verticus AG. Seit über 20 Jahren vergleiche ich die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sage dir auch, wenn die PKV nicht passt — damit du die Unterschiede wirklich verstehst und selbst entscheiden kannst.
Ich bin Vermittler, keine Verbraucherorganisation. Meine Vergütung läuft über die Courtage des Versicherers. Mehr über mich