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PKV für Ärzte

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PKV für niedergelassene Ärzte

Mit der Niederlassung fällt die Einkommensgrenze weg: Du kannst dich privat versichern, unabhängig davon, was du verdienst. Dafür fällt auch der Arbeitgeberzuschuss weg, und eine Frage rückt in den Mittelpunkt, die Angestellte selten umtreibt: Was passiert mit deinem Einkommen, wenn du drei Monate ausfällst?

Von Kai Stockschlaeder, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Stand der Rechengrößen: 2026 · Zuletzt geprüft: 16.09.2026

Kurz gesagt

  • Hauptberuflich Selbstständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Es gibt keine Einkommensgrenze, die du überschreiten müsstest.
  • Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht: Du trägst den vollen Beitrag.
  • Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall, nicht das Honorar (§ 192 Abs. 5 VVG).
  • Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung sind zwei verschiedene Verträge für zwei verschiedene Lücken.

Freie Wahl, ohne Grenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, an der sich in der Klinik alles entscheidet, spielt für dich keine Rolle mehr. Sie gilt für Beschäftigte. Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V und kann sich privat versichern, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

Damit ist die Frage nicht mehr, ob du darfst, sondern ob du solltest. Und die Antwort hängt an denselben Punkten wie bei Angestellten: an der Familie, am Gesundheitszustand und am Leistungsniveau, das du tatsächlich brauchst. Wann ich abrate, steht auf der eigenen Seite dazu.

Kein Arbeitgeberzuschuss

Als Angestellter trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, gedeckelt auf 613,22 Euro im Monat (Stand 2026, § 257 SGB V und § 61 SGB XI). Dieser Zuschuss setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus und entfällt mit der Niederlassung vollständig.

Das ist der Punkt, an dem viele Rechnungen aus der Klinikzeit nicht mehr stimmen: Aus einem Eigenanteil von rund 400 Euro wird der volle Beitrag. Die Spannen für ein konkretes Profil stehen auf Was die PKV für Ärzte kostet, dort mit vollständiger Angabe von Alter, Leistungsniveau und Selbstbehalt.

In der gesetzlichen Kasse verschwindet der Zuschuss übrigens ebenfalls: Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein. Der Vergleichsmaßstab ist also nicht „halber GKV-Beitrag gegen vollen PKV-Beitrag", sondern voller gegen vollen.

Das Krankentagegeld richtig bemessen

Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen weiter. Als Niedergelassener endet dein Einkommen mit dem Tag, an dem du nicht mehr arbeitest, während die Praxis weiterläuft. Deshalb ist das Krankentagegeld hier keine Nebenleistung, sondern der Kern der Absicherung.

„Bei der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen." (§ 192 Abs. 5 VVG)

Das Wort, an dem alles hängt, ist Verdienstausfall. Nicht Umsatz, nicht Honorar. Maßgeblich ist, was dir nach Abzug der weiterlaufenden Praxiskosten und der Steuer tatsächlich fehlt. Ein Tagessatz, der am Umsatz bemessen wurde, ist deshalb nicht großzügig, sondern im Zweifel nicht durchsetzbar: § 200 VVG verankert allgemein, dass eine Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen darf.

Was oft falsch erzählt wird: Dass das Gesetz eine Herabsetzung des Krankentagegeldes bei sinkendem Einkommen vorschreibe. Das steht weder in § 192 VVG noch in § 200 VVG. Eine solche Herabsetzung ist eine Regel des Bedingungswerks, und sie ist dort unterschiedlich ausgestaltet. Genau deshalb gehört sie beim Abschluss geprüft und nicht im Leistungsfall entdeckt.

Die zweite Stellschraube ist die Karenzzeit, also der Tag, ab dem gezahlt wird. Sie entscheidet stärker über den Beitrag als die Höhe des Tagessatzes. Wer Rücklagen für sechs Wochen hat, braucht keine Leistung ab dem vierten Tag.

Praxisausfall ist etwas anderes

Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung werden häufig verwechselt, decken aber zwei verschiedene Lücken ab. Das Krankentagegeld ersetzt deinen persönlichen Verdienstausfall und gehört zur Krankenversicherung. Die Praxisausfallversicherung deckt die Betriebskosten, die weiterlaufen, wenn die Praxis stillsteht: Miete, Personal, Leasingraten.

Das ist ein eigenständiger Vertrag und keine Frage deines Krankentarifs. Wer nur eines von beidem hat, hat entweder sein Einkommen oder seine Praxis abgesichert, aber nicht beides.

Was du absetzen kannst

Die Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Vorsorgeaufwendungen abziehbar, und zwar ohne Höchstbetrag. Begrenzt sind nur die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach Nummer 3a, also etwa Wahlleistungen und Krankentagegeld.

Hier wirkt sich die Selbstständigkeit zu deinen Gunsten aus: Der Höchstbetrag liegt bei 2.800 Euro im Jahr, während er für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss auf 1.900 Euro sinkt. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, gehört in die Steuerberatung und nicht auf eine Website.

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Häufige Fragen

Brauche ich als niedergelassener Arzt eine Einkommensgrenze?

Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Angestellte. Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V und kann sich unabhängig von der Höhe seiner Einkünfte privat versichern. Die Frage ist also nicht, ob du darfst, sondern ob du solltest.

Bekomme ich als Selbstständiger einen Zuschuss zum Beitrag?

Nein. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus. Als Niedergelassener trägst du den vollen Beitrag selbst. Dafür entfällt die Deckelung des Zuschusses, die bei Angestellten mit hohem Beitrag greift.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Es soll den Verdienstausfall ersetzen, nicht das Honorar. Nach § 192 Abs. 5 VVG ist der Versicherer verpflichtet, den durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen. Maßgeblich ist also, was nach Abzug der weiterlaufenden Praxiskosten und der Steuer tatsächlich fehlt.

Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?

Dann kann der vereinbarte Tagessatz über dem liegen, was als Verdienstausfall noch entsteht. Versicherungsbedingungen sehen für diesen Fall regelmäßig eine Herabsetzung vor. Das ist eine Regel des Bedingungswerks und steht nicht im Gesetz, deshalb gehört sie beim Abschluss geprüft und nicht im Leistungsfall entdeckt.

Ist die Praxisausfallversicherung dasselbe wie Krankentagegeld?

Nein. Das Krankentagegeld ersetzt deinen persönlichen Verdienstausfall und gehört zur Krankenversicherung. Die Praxisausfallversicherung deckt die weiterlaufenden Betriebskosten der Praxis, etwa Miete und Personal, und ist ein eigenständiger Vertrag. Beide zusammen ergeben erst das vollständige Bild.

Kann ich die Beiträge absetzen?

Die Basisabsicherung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ohne Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendung abziehbar. Begrenzt sind nur sonstige Vorsorgeaufwendungen nach Nummer 3a, etwa Wahlleistungen und Krankentagegeld. Dort gilt für Selbstständige ohne Zuschuss der Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr statt der 1.900 Euro für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss.

Quellen

  • § 5 SGB V, Versicherungspflicht (gilt nicht für hauptberuflich Selbstständige)
  • § 257 SGB V und § 61 SGB XI, Arbeitgeberzuschuss (setzt Beschäftigung voraus)
  • § 192 Abs. 5 VVG, Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall
  • § 200 VVG, Bereicherungsverbot
  • § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG, Basisabsicherung und Höchstbeträge

Zur Herabsetzung des Krankentagegeldes bei sinkendem Einkommen steht hier bewusst keine Norm: Am 16.09.2026 an den Quellen geprüft, enthalten weder § 192 noch § 200 VVG eine solche Regel. Sie stammt aus dem Bedingungswerk.

Kai Stockschlaeder

Kai Stockschlaeder

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Partner der Verticus AG. Seit über 20 Jahren vergleiche ich die Tarife der privaten Krankenversicherungen und sage dir auch, wenn die PKV nicht passt — damit du die Unterschiede wirklich verstehst und selbst entscheiden kannst.

Ich bin Vermittler, keine Verbraucherorganisation. Meine Vergütung läuft über die Courtage des Versicherers. Mehr über mich

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